AG Frankfurt: Fahrgastrechte für Bahnkunden gelten auch auf Ersatzverbindung
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass auch auf einer gewählten Ersatzverbindung nach Zugausfall wieder Fahrgastrechte bestehen.
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass auch auf einer gewählten Ersatzverbindung nach Zugausfall wieder Fahrgastrechte bestehen.
Sie haben einen Anspruch gegen eine Fluggesellschaft zum Beispiel aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004/EG und wollen diesen nun geltend machen? Hier finden Sie meine Tipps! Orientieren Sie sich bitte an meinen …