Die fiese Storno-Falle der Lufthansa
Bei Flugplanänderungen gewährt Lufthansa nicht stets eine Erstattung. Im Einzelfall kann es zu krassen Abzügen kommen.
Bei Flugplanänderungen gewährt Lufthansa nicht stets eine Erstattung. Im Einzelfall kann es zu krassen Abzügen kommen.
Airlines verstoßen derzeit in großer Zahl gegen die Verpflichtung, nach Aufforderung des Passagiers bei annullierten Flügen eine Erstattung binnen 7 Tagen vorzunehmen, Art. 8 Abs. 1 lit. a) der EU-Fluggastrechteverordung. …
Lufthansa protestiert gegen Kreditkarten-Chargebacks „Hätte eh nicht fliegen können“ Weiterlesen »
In einem aktuellen Verfahren hat Lufthansa einem Kunden die Mehrkosten für ein Flugticket erstattet, die verlangt wurden, nachdem der Passagier seinen Hinflug hat verfallen lassen. Die Zahlung erfolgt erst nach …
Verfällt Flug, wenn man Segmente auslässt? Lufthansa knickt ein Weiterlesen »