LG München I: Kündigungsbutton auf sky.de rechtswidrig umgesetzt
Das LG München I hält den Kündigungsbutton bei Sky.de für rechtswidrig. Verbraucher können außerordentlich fristlos kündigen.
Das LG München I hält den Kündigungsbutton bei Sky.de für rechtswidrig. Verbraucher können außerordentlich fristlos kündigen.
Mit zwei Beschlüssen hat das LG Köln Hürden beim neuen Kündigungsbutton gem. § 312k BGB untersagt.
Brussels Airlines hatte keine E-Mail-Adresse auf der Website: Das ist nach Ansicht des LG Düsseldorf rechtswidrig.
Condor wurde es vom LG Darmstadt untersagt, Verbraucher für Fluggastrechte auf ein Kontaktformular zu verweisen.
Das LG München I und das LG Düsseldorf untersagen Vodafone diverse AGB-Klauseln, die Verbrauchern Zahlungspflichten für nicht zurückgesendete Leihgeräte auferlegten.
Nachdem sich eine Reihe von Airlines bereits vertraglich gegenüber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verpflichtet haben, es zu unterlassen, Verbraucher nach Annullierungen zur Erstattung an den Reisevermittler zu verweisen, hat nun auch …
LG Düsseldorf: Luftfahrtunternehmen darf nicht auf Vermittler für Erstattung verweisen Weiterlesen »
Update vom 2. Oktober 2020: Auf den Widerspruch der Lufthansa hin hat das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung bestätigt. Lufthansa hatte die Ansicht vertreten, die „vergleichbaren Beförderungsbedingungen“ verlangten eine gewisse …
LG Köln: Nach Annullierung darf Lufthansa für Umbuchung keine Zahlung verlangen Weiterlesen »
Teller nicht aufgegessen und dann nochmal bezahlen? Es gibt mal wieder Neuigkeiten, was das Verfallenlassen von Flugsegmenten angeht. Währen das AG Berlin-Mitte noch annahm, dass dynamisch zu berechnende Aufschläge bei …
LG Frankfurt: Strafpauschale bei KLM und Air France rechtswidrig Weiterlesen »
Einmal wieder eine Entscheidung, bei der man den Eindruck bekommen könnte, Luftfahrtunternehmen stünden über dem Gesetz: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Eurowings aufgefordert, es zu unterlassen, Passagieren Bordverpflegung nur gegen Zahlung …
Ich hatte bereits darüber berichtet: Richtiger Ansprechpartner für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung ist stets das ausführende Luftfahrtunternehmen. In einem aktuellen Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. hat sich …
Verweis auf Reisebüro rechtswidrig: Air France verpflichtet sich zur Unterlassung Weiterlesen »