Bahnstreik: Ihre Fahrgastrechte (die die Bahn Ihnen vorenthält)
Ihre Fahrgastrechte im Bahnstreik auf Erstattung, Hotel, Verpflegung und anderweitige Reise, die Ihnen die Bahn teils vorenthalten will.
Ihre Fahrgastrechte im Bahnstreik auf Erstattung, Hotel, Verpflegung und anderweitige Reise, die Ihnen die Bahn teils vorenthalten will.
Update 18.06.2021: Das Urteil ist da Immer wieder kommt es dazu, dass Passagiere durch Annullierungen deutlich später befördert werden, als geplant. Das Luftfahrtunternehmen muss hier ggf. Hotelübernachtungen und die Verpflegung …
AG Memmingen: Verpflegung bei Fluggastrechten umfasst auch alkoholische Getränke Weiterlesen »
Einmal wieder eine Entscheidung, bei der man den Eindruck bekommen könnte, Luftfahrtunternehmen stünden über dem Gesetz: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Eurowings aufgefordert, es zu unterlassen, Passagieren Bordverpflegung nur gegen Zahlung …