Vielfliegermeilen

AG Frankfurt am Main: Bonusmeilenkonto darf nicht einfach gesperrt werden

In einem aktuellen Urteil des AG Frankfurt am Main zu einem Meilenkonto wird ausgesprochen, was selbstverständlich ist: Geschlossene Verträge sind einzuhalten (lat.: Pacta sunt servanda)

Wie kam es zur Sperrung?

Mein Mandant verfügt über ein Benutzerkonto bei einer südeuropäischen Fluggesellschaft. Diese hatte eine interessante Promotionaktion aufgelegt, die mein Mandant nutzte. Viele Nutzer scheinen diese Aktion missbraucht zu haben, was zu einer Welle von Kontensperrungen führte. Mein Mandant verhielt sich jedoch regelkonform. Gleichwohl wurde er gesperrt. Über Monate hinweg erfolgte keine Reaktion auf Kontaktversuche meines Mandanten.

Klageerhebung

Letztlich musste eine Klage erhoben werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bejaht ebenfalls den Anspruch auf Zugang zum Meilenkonto. Die Fluggesellschaft hatte insbesondere keine Argumente vorgebracht, die eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten.

Der Fluggesellschaft droht neuer Ärger

Im Rahmen der Sonderaktion sollte eine Meilengutschrift erfolgen, die nur für einen bestimmten Zeitraum einlösbar waren. Diese Gelegenheit hat mein Mandant durch die Kontensperrung verpasst. Derzeit wird daher ein Schadensersatzanspruch für die nicht mehr gewährte Meilengutschrift verfolgt, ich werde dazu weiter berichten.

AG Frankfurt am Main, Versäumnisurteil. v. 09.10.2019, 29 C 3025/19 (40), hier im Volltext

1 Kommentar zu „AG Frankfurt am Main: Bonusmeilenkonto darf nicht einfach gesperrt werden“

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